3G-Regeln ab 4.3.2022

Sporttreibende ab 18 Jahren: Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR oder Selbsttest UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung, s.u.

Sporttreibende unter 18 Jahren außerhalb der Ferien: Schülerausweis UND medizinische Maske außerhalb der Sportausübung, s.u.

Zuschauende: Geimpft oder Genesen oder POC oder PCR UND Medizinische Maske.

Geimpft: Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen)

Genesen: Nachweis einer Genesung von einer COVID-19-Erkrankung (mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis)

POC: Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle (Testzentrum)

PCR: Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich

Selbsttest: Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip, siehe Formular des LSBs)

Schülerausweis: Vorlage eines aktuell gültigen Schülerausweises zum Nachweis einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs

Lüftung: Halle, Umkleidekabinen, Toiletten, Gänge sind beim Betreten des Gebäudes bis zum Trainingsende offen zu halten.

Training: Das Faceshield im Men bleibt weiterhin obligatorisch. Taiatari ist zu vermeiden. Kiai ist moderat zu halten. Wo immer möglich, sind 1,5m Abstand einzuhalten. Trainerbesprechungen usw. sind in der Halle, Umkleide, Gängen etc. zu unterlassen.