Update Covid-Konzept EDKG vom 17. Juli 2021

– Keine Anmeldung mehr

– Keine 10 Personen Limitierung

– In Ausnahmefällen Selbsttest (selbst mitbringen!) mit Protokoll (LSB) unter Aufsicht des Trainers (4-Augen Prinzip)

– Maske nur in den „Nebenräumen“ der Sporthalle

– Gäste und Zuschauer sind zu den gleichen Bedingungen (Test&LUCA) zugelassen

– ALLE weiteren Vorgaben des Konzept-Updates vom 22. Juni 2021 bleiben VOLLUMFÄNGLICH bestehen

Basis: LSB Update vom 16. Juli 2021

Update CORONA Konzept ab 22. Juni 2021

1. Testpflicht

– ein maximal 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis

– oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)

– die Kontrolle erfolgt durch den verantwortlichen Trainer des Tages

2. Teilnehmer

– bis zu 10 Personen plus ein verantwortlicher Trainer mit einer Testpflicht für alle Anwesenden

– Anmeldung ab dem Vortag bis zum Trainingstag 14:00 schriftlich per mail an schriftfuehrer@kendo-berlin.de unter Angabe der Trainingseinheit

– es gilt die Anmeldereihenfolge; Absagungen erfolgen bei voller Trainingsgruppe umgehend

– deshalb bei Verhinderung unbedingt umgehend absagen: schriftfuehrer@kendo-berlin.de

– bis auf Widerruf sind keine vereinsfremden Kendoka, Begleitpersonen und Zuschauer zugelassen

– Vereinsmitglieder können als Zuschauer unter Einhaltung der Punkte 1, 3 & 4 dem Training beiwohnen

– für Jugendliche ab 16 Jahren muss vor der Trainingsaufnahme die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen

– ein Kinder- & Jugendtraining unter 16 Jahren wird bis auf Widerruf nicht angeboten

3. Anwesenheit

– die Anwesenheit wird über die LUCA App registriert

– jeder muss sich beim Betreten der Halle scannen UND beim Verlassen abmelden

– die App ist für jeden Nutzer gratis für sein Smartphone zu erhalten

– wird die Nutzung der App abgelehnt, ist wie folgt zu verfahren:

die e-mail Anmeldung muss folgende Liste (bitte in dieser Reihenfolge) enthalten:

– Vor- und Familienname

– Telefonnummer

– PLZ & Ort

– Straße & Hausnummer

– Unterschrift (erfolgt beim Training)

4. Mund-Nasen Bedeckung

– auf dem gesamten Schulgelände ist eine FFP2 zu tragen

– bei Training ist keine Maske notwendig, kann aber freiwillig getragen werden

– für jedes Men ist ein face-shield obligatorisch

5. Lüftung

– In der Halle, den Gängen, Umkleiden, Duschen und WC- Anlagen werden vor Trainingsbeginn die Fenster geöffnet. Diese werden unter der Verantwortung des Trainers geschlossen, wenn alle Sportler/-innen die Halle verlassen haben.

6. Umkleiden/Duschen

– In den Umkleiden dürfen sich maximal 4 Personen aufhalten. Die Verweilzeit ist so kurz wie möglich zu halten.

– In den Duschen dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten. Die Verweilzeit ist so kurz wie möglich zu halten.

7. Abstandsregeln

– auf dem Schulgelände sind 1,5 m Abstand einzuhalten

– beim SEIZA sind 1,5 m Abstand einzuhalten

– die Aufwärmübungen und Suburi sind so durchzuführen, dass 1,5 m Abstand eingehalten werden können

– Tsubazeriai ist nicht erlaubt

– Tai-atari sollte vermieden werden

8. Training

– Kiai ist möglichst zu vermeiden

– kommt es ungewollt zum Tsubazeriai, müssen sich beide Kendoka schnellstens trennen

– bei der Nihon-Kendo-Kata trennt man sich bei den Formen 9 & 10 zügig

– bei der Kihon-Geiko-Ho trennt man sich bei der 4. Form zügig

– die gesamte Trainingszeit ist so anzulegen, dass davon 45 bis maximal 60 Minuten mit Bogu erfolgen

– bis auf Widerruf u/o Erweiterung ist ausschließlich Dienstag und Donnerstag Training von 19:30 bis 21:00

9. Hygiene

– der Verein stellt Desinfektionsmittel bereit

– die persönliche Ausrüstung ist hygienisch und sauber zu halten

– ein „Teilen“ des Equipments ist nicht erlaubt

– die Vereinsschränke dürfen für Bogu und Kleidung nicht genutzt werden, auch Leihrüstungen müssen mit nach Hause genommen werden

– bei Nutzung von vereinseigenen Bokuto u/o Shinai sind diese zu desinfizieren

Basis:

1) LSB-Aktuelles zur Situation im Berliner Sport vom 22.06.2021

2) Sportamt des Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg; Schreiben vom 17. Juni 2021

3) Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Juni 2021

4) Stellungnahme KenVB vom 14.06.2021

5) Hygienekonzept des KenVB vom 02.08.2020