– Keine Anmeldung mehr
– Keine 10 Personen Limitierung
– In Ausnahmefällen Selbsttest (selbst mitbringen!) mit Protokoll (LSB) unter Aufsicht des Trainers (4-Augen Prinzip)
– Maske nur in den „Nebenräumen“ der Sporthalle
– Gäste und Zuschauer sind zu den gleichen Bedingungen (Test&LUCA) zugelassen
– ALLE weiteren Vorgaben des Konzept-Updates vom 22. Juni 2021 bleiben VOLLUMFÄNGLICH bestehen
Basis: LSB Update vom 16. Juli 2021
Update CORONA Konzept ab 22. Juni 2021
1. Testpflicht
– ein maximal 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis
– oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)
– die Kontrolle erfolgt durch den verantwortlichen Trainer des Tages
2. Teilnehmer
– bis zu 10 Personen plus ein verantwortlicher Trainer mit einer Testpflicht für alle Anwesenden
– Anmeldung ab dem Vortag bis zum Trainingstag 14:00 schriftlich per mail an schriftfuehrer@kendo-berlin.de unter Angabe der Trainingseinheit
– es gilt die Anmeldereihenfolge; Absagungen erfolgen bei voller Trainingsgruppe umgehend
– deshalb bei Verhinderung unbedingt umgehend absagen: schriftfuehrer@kendo-berlin.de
– bis auf Widerruf sind keine vereinsfremden Kendoka, Begleitpersonen und Zuschauer zugelassen
– Vereinsmitglieder können als Zuschauer unter Einhaltung der Punkte 1, 3 & 4 dem Training beiwohnen
– für Jugendliche ab 16 Jahren muss vor der Trainingsaufnahme die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen
– ein Kinder- & Jugendtraining unter 16 Jahren wird bis auf Widerruf nicht angeboten
3. Anwesenheit
– die Anwesenheit wird über die LUCA App registriert
– jeder muss sich beim Betreten der Halle scannen UND beim Verlassen abmelden
– die App ist für jeden Nutzer gratis für sein Smartphone zu erhalten
– wird die Nutzung der App abgelehnt, ist wie folgt zu verfahren:
die e-mail Anmeldung muss folgende Liste (bitte in dieser Reihenfolge) enthalten:
– Vor- und Familienname
– Telefonnummer
– PLZ & Ort
– Straße & Hausnummer
– Unterschrift (erfolgt beim Training)
4. Mund-Nasen Bedeckung
– auf dem gesamten Schulgelände ist eine FFP2 zu tragen
– bei Training ist keine Maske notwendig, kann aber freiwillig getragen werden
– für jedes Men ist ein face-shield obligatorisch
5. Lüftung
– In der Halle, den Gängen, Umkleiden, Duschen und WC- Anlagen werden vor Trainingsbeginn die Fenster geöffnet. Diese werden unter der Verantwortung des Trainers geschlossen, wenn alle Sportler/-innen die Halle verlassen haben.
6. Umkleiden/Duschen
– In den Umkleiden dürfen sich maximal 4 Personen aufhalten. Die Verweilzeit ist so kurz wie möglich zu halten.
– In den Duschen dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten. Die Verweilzeit ist so kurz wie möglich zu halten.
7. Abstandsregeln
– auf dem Schulgelände sind 1,5 m Abstand einzuhalten
– beim SEIZA sind 1,5 m Abstand einzuhalten
– die Aufwärmübungen und Suburi sind so durchzuführen, dass 1,5 m Abstand eingehalten werden können
– Tsubazeriai ist nicht erlaubt
– Tai-atari sollte vermieden werden
8. Training
– Kiai ist möglichst zu vermeiden
– kommt es ungewollt zum Tsubazeriai, müssen sich beide Kendoka schnellstens trennen
– bei der Nihon-Kendo-Kata trennt man sich bei den Formen 9 & 10 zügig
– bei der Kihon-Geiko-Ho trennt man sich bei der 4. Form zügig
– die gesamte Trainingszeit ist so anzulegen, dass davon 45 bis maximal 60 Minuten mit Bogu erfolgen
– bis auf Widerruf u/o Erweiterung ist ausschließlich Dienstag und Donnerstag Training von 19:30 bis 21:00
9. Hygiene
– der Verein stellt Desinfektionsmittel bereit
– die persönliche Ausrüstung ist hygienisch und sauber zu halten
– ein „Teilen“ des Equipments ist nicht erlaubt
– die Vereinsschränke dürfen für Bogu und Kleidung nicht genutzt werden, auch Leihrüstungen müssen mit nach Hause genommen werden
– bei Nutzung von vereinseigenen Bokuto u/o Shinai sind diese zu desinfizieren
Basis:
1) LSB-Aktuelles zur Situation im Berliner Sport vom 22.06.2021
2) Sportamt des Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg; Schreiben vom 17. Juni 2021
3) Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1. Juni 2021
4) Stellungnahme KenVB vom 14.06.2021
5) Hygienekonzept des KenVB vom 02.08.2020