Der Senat hat am gestrigen Mittwoch neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die Regelungen gelten von Montag, 15. November 2021 an bis vorerst 28. November 2021 und enthalten für den Sport folgende Änderungen:
1. In gedeckten Sportanlagen gilt für alle über 18 Jahre die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G-Pflicht ausgenommen, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.
2. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels eines negativen Tests und einer ärztlichen Bescheinigung der Impfunfähigkeit nachweisen können, sind ebenfalls von der 2G-Pflicht ausgenommen.
Alle weiteren Punkte des EDKG Konzepts gelten weiter. Es ist zu erwarten, dass es weitere, neue Vorgaben des Berliner Senats geben wird. Insofern uns diese betreffen, werden sie hier und in der WhatsApp Gruppe der EDKG Mitglieder zeitnah veröffentlicht.