Hygienekonzept ab 22. September

1. Testpflicht

ein maximal 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis

– oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde

– oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)

– oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.

Achtung: Die allgemeine Testpflicht gilt NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler, unabhängig ihres Alters.

Für die Überprüfung der Tests, Impfbescheinigungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.

2. Teilnehmer

– bis zu 40 Personen mit einer Testpflicht für alle Anwesenden

– Zuschauer können unter Einhaltung der Punkte 1, 3 & 4 dem Training beiwohnen

– für Jugendliche muss vor der Trainingsaufnahme die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen

3. Anwesenheit

– die Anwesenheit wird über die LUCA App registriert

– jeder muss sich beim Betreten der Halle scannen UND beim Verlassen wieder abmelden

– die App ist für jeden Nutzer gratis für sein Smartphone zu erhalten

– wird die Nutzung der App abgelehnt, ist die Registrierung wie folgt:

– Vor- und Familienname

– Telefonnummer

– PLZ & Ort

– Straße & Hausnummer

– Unterschrift

4. Mund-Nasen Bedeckung

– in den Räumen der Trainingshalle ist eine FFP2 zu tragen

– bei Training ist keine Maske notwendig, kann aber freiwillig getragen werden

– für jedes Men ist ein face-shield obligatorisch

5. Lüftung

– In der Halle, den Gängen, Umkleiden, Duschen und WC- Anlagen werden vor Trainingsbeginn die Fenster geöffnet. Diese werden unter der Verantwortung des Trainers geschlossen, wenn alle Sportler/-innen die Halle verlassen haben.

6. Umkleiden/Duschen

– In den Umkleiden dürfen sich maximal 4 Personen aufhalten. Die Verweilzeit ist so kurz wie möglich zu halten.

– In den Duschen dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten. Die Verweilzeit ist so kurz wie möglich zu halten.

7. Abstandsregeln

– im Gebäude sind 1,5 m Abstand einzuhalten

– beim SEIZA sind 1,5 m Abstand einzuhalten

– die Aufwärmübungen und Suburi sind so durchzuführen, dass 1,5 m Abstand eingehalten werden können

– Tsubazeriai ist nicht erlaubt

– Tai-atari sollte vermieden werden

8. Training

– Kiai ist möglichst zu vermeiden

– kommt es ungewollt zum Tsubazeriai, müssen sich beide Kendoka schnellstens trennen

– bei der Nihon-Kendo-Kata trennt man sich bei den Formen 9 & 10 zügig

– bei der Kihon-Geiko-Ho trennt man sich bei der 4. Form zügig

– die gesamte Trainingszeit ist so anzulegen, dass davon maximal 60 Minuten mit Bogu erfolgen

9. Hygiene

– der Verein stellt Desinfektionsmittel bereit

– die persönliche Ausrüstung ist hygienisch und sauber zu halten

– ein „Teilen“ des Equipments ist nicht erlaubt

– die Vereinsschränke dürfen für Bogu und Kleidung nicht genutzt werden, auch Leihrüstungen müssen mit nach Hause genommen werden

– bei Nutzung von vereinseigenen Bokuto u/o Shinai sind diese zu desinfizieren