Covid-Regeln Update

Die Änderungen für den Berliner Sport vom 15.1. bis 11.2. sind heute veröffentlicht worden: „Die Regelungen für die Sportausübung (Trainings- und Wettkampfbetrieb) wurden nicht geändert. Nach dem Wortlaut der neuen Verordnung hat eine Auffrischungsimpfung (das sogenannte „Boostern“) keine Auswirkungen auf die Testsituation im Sport – es bleibt also alles wie bisher.“

Die komplettem Regelungen und Änderungen sind chronologisch in dieser Rubrik zu finden.

Kick Off 2022

Liebe Mitglieder-\innen der EDKG,

am 9. Januar findet zu der gewohnten Trainingszeit ab 9:00 der Start ins neue Kendojahr statt. Im Anschluss treffen wir uns bei Michelangelo. Es gelten die „alten“ Regeln für das Training: 2G +, d.h. ein zusätzlicher Test ist erforderlich. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme.

Euer Präsidium

Kyu Prüfung in der EDKG

An alle Interessenten,
am Mittwoch dem 15.12.2021 veranstaltet die EDKG eine Kyu Prüfung! Es wird vom 6. Kyu bis zum 1. Kyu geprüft. Hallenöffnung 18.30 Uhr, Beginn 19 Uhr und Ort ist die Halle der EDKG. Es gelten die aktuellen Corona Regeln 2G Plus! Verwendet wird die Luca und CovPass App oder ein Impfausweis.

Wer Interesse hat meldet sich bitte bis Dienstag dem 14.12.2021 per Email an vizepraesident@kendo-berlin.de an.

Bitte folgende Infos mit reinschreiben:
– Vor- und Nachname
– Geburtsdatum
– Verein (falls nicht EDKG)
– Kendopassnummer (falls schon vorhanden)
– Aktueller Kyu Grad und Datum der letzten Prüfung

Desweiteren bitte eine Prüfungsgebühr von 10€ (passend) und einen Kendopass mit aktueller Jahressichtmarke mitbringen.

Diese Prüfung ist für alle Berliner Kendovereine offen!

Trainingspause!

An Alle,
das Letzte Training in diesem Jahr ist am Donnerstag dem 16.12.21 und das Erste Training im neuen Jahr 2022 findet am Sonntag dem 09.01.2022 statt. Anschließend gehen wir dann noch zum Michelangelo.

Wir wünschen Euch und euren Familien ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Start ins neue Jahr und vor allem viel Gesundheit!

Veränderungen der Infektionsschutzmaßnahmen ab Samstag, den 27.11.2021

Ab sofort gilt die 2G-Plus Regel / Vorgabe des Sportamts Tempelhof-Schöneberg vom 26.11.2021

-D.h. Teilnehmer und Zuschauer beim Training müssen nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).

UND einen zusätzlichen negativen Test vorlegen: ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht des Trainers oder eines dafür eingesetzten Vereinsmitglieds.

-Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.
Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen.

-Wir haben einen kleinen Bestand an Selbsttests für Trainierende. Da dies einen stark erhöhten, zeitlichen Aufwand bedeutet, bitten wir ALLE Teilnehmer einen eigenen Test (s.o.) beim Betreten der Sporthalle vorzulegen.

-Alle weiteren Punkte unseres Hygienekonzepts, insbesondere die Registrierung über LUCA oder eine Liste bleiben vollumfänglich erhalten.

Ergänzung zum Covid-Hygienekonzept

Spezifizierungen des LSB vom 23.11.2021

  • Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen). Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
  • Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
  • Für Übungsleitende gilt wie für Personal, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2G-Regel fallen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren (§ 8a Abs. 2 Nr. 3 iVm. Nr. 2 InfSchMV). Die Verantwortlichen haben das Vorliegen der Voraussetzung nach den Nummern 1 bis 3 sicherzustellen und Personen, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen, den Zutritt zu verweigern; sie dürfen hierfür Nachweise im Sinne von § 8 Absatz 21 überprüfen; der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein; beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.
  • In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich.

AUSWIRKUNGEN DER 2G-REGELUNG

a) der Mindestabstand muss nicht mehr eingehalten werden

b) die Nutzung der Umkleidekabinen ist ohne Anzahlbeschränkung möglich

c) die Maskenpflicht außerhalb der Sportausübung bleibt wie bisher bestehen.

https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/

Die weiteren Punkte des Konzepts vom 22.9.2021 unter „Aktuelles“ bleiben bestehen.

Hygienekonzept Ergänzung

Der Senat hat am gestrigen Mittwoch neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die Regelungen gelten von Montag, 15. November 2021 an bis vorerst  28. November 2021 und enthalten für den Sport folgende Änderungen:

1. In gedeckten Sportanlagen gilt für alle über 18 Jahre die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G-Pflicht ausgenommen, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.

2. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels eines negativen Tests und einer ärztlichen Bescheinigung der Impfunfähigkeit nachweisen können, sind ebenfalls von der 2G-Pflicht ausgenommen.

Alle weiteren Punkte des EDKG Konzepts gelten weiter. Es ist zu erwarten, dass es weitere, neue Vorgaben des Berliner Senats geben wird. Insofern uns diese betreffen, werden sie hier und in der WhatsApp Gruppe der EDKG Mitglieder zeitnah veröffentlicht.