Veränderungen der Infektionsschutzmaßnahmen ab Samstag, den 27.11.2021

Ab sofort gilt die 2G-Plus Regel / Vorgabe des Sportamts Tempelhof-Schöneberg vom 26.11.2021

-D.h. Teilnehmer und Zuschauer beim Training müssen nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).

UND einen zusätzlichen negativen Test vorlegen: ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden alt ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht des Trainers oder eines dafür eingesetzten Vereinsmitglieds.

-Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.
Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen.

-Wir haben einen kleinen Bestand an Selbsttests für Trainierende. Da dies einen stark erhöhten, zeitlichen Aufwand bedeutet, bitten wir ALLE Teilnehmer einen eigenen Test (s.o.) beim Betreten der Sporthalle vorzulegen.

-Alle weiteren Punkte unseres Hygienekonzepts, insbesondere die Registrierung über LUCA oder eine Liste bleiben vollumfänglich erhalten.

Ergänzung zum Covid-Hygienekonzept

Spezifizierungen des LSB vom 23.11.2021

  • Die Sportausübung sowie Wettkampfdurchführung in gedeckten Sportanlagen ist nur unter der 2G-Bedingung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) zulässig. Die Pflicht zur Erbringung eines entsprechenden Nachweises gilt für alle Anwesenden (auch Zuschauer*innen). Die Zugangskontrolle muss durch die Veranstalter/Vereine erfolgen.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sie müssen jedoch negativ getestet sein (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
  • Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden (Schüler*innenausweis wird als Nachweis anerkannt), sind von der 2G-Regel grundsätzlich ausgenommen.
  • Für Übungsleitende gilt wie für Personal, dass sie mit negativer Testung für jeden Tag des Arbeitseinsatzes ebenfalls unter die 2G-Regel fallen. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, das Ergebnis der Testung zu dokumentieren (§ 8a Abs. 2 Nr. 3 iVm. Nr. 2 InfSchMV). Die Verantwortlichen haben das Vorliegen der Voraussetzung nach den Nummern 1 bis 3 sicherzustellen und Personen, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen, den Zutritt zu verweigern; sie dürfen hierfür Nachweise im Sinne von § 8 Absatz 21 überprüfen; der Nachweis der Impfung gegen oder der Genesung von SARS-CoV-2 muss digital verifizierbar sein; beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.
  • In gedeckten Sportanlagen ist, außer während der Sportausübung, stets ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Zum Zweck der Kontaktnachverfolgung ist das Führen einer Anwesenheitsdokumentation durch die Vereine zwingend erforderlich.

AUSWIRKUNGEN DER 2G-REGELUNG

a) der Mindestabstand muss nicht mehr eingehalten werden

b) die Nutzung der Umkleidekabinen ist ohne Anzahlbeschränkung möglich

c) die Maskenpflicht außerhalb der Sportausübung bleibt wie bisher bestehen.

https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/

Die weiteren Punkte des Konzepts vom 22.9.2021 unter „Aktuelles“ bleiben bestehen.

Hygienekonzept Ergänzung

Der Senat hat am gestrigen Mittwoch neue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Die Regelungen gelten von Montag, 15. November 2021 an bis vorerst  28. November 2021 und enthalten für den Sport folgende Änderungen:

1. In gedeckten Sportanlagen gilt für alle über 18 Jahre die 2G-Regel. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der 2G-Pflicht ausgenommen, wenn sie negativ getestet sind. Hier gelten auch die Testungen im regulären Schul- und Ausbildungsbetrieb für die Sportausübung.

2. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und dies mittels eines negativen Tests und einer ärztlichen Bescheinigung der Impfunfähigkeit nachweisen können, sind ebenfalls von der 2G-Pflicht ausgenommen.

Alle weiteren Punkte des EDKG Konzepts gelten weiter. Es ist zu erwarten, dass es weitere, neue Vorgaben des Berliner Senats geben wird. Insofern uns diese betreffen, werden sie hier und in der WhatsApp Gruppe der EDKG Mitglieder zeitnah veröffentlicht.

Trainingsausfall bis zum 18.10.

In der Turnhalle der Schätzelberg-GS (Wolfsburger Weg) wird heute und morgen grundgereinigt und versiegelt. Deshalb darf dort bis zum Montag, 18.10. niemand den Boden betreten!
D.h. nächstes Training erst am Dienstag, den 19.10.!

Hygienekonzept ab 22. September

1. Testpflicht

ein maximal 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis

– oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde

– oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung)

– oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.

Achtung: Die allgemeine Testpflicht gilt NICHT für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie für Schülerinnen und Schüler, unabhängig ihres Alters.

Für die Überprüfung der Tests, Impfbescheinigungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.

2. Teilnehmer

– bis zu 40 Personen mit einer Testpflicht für alle Anwesenden

– Zuschauer können unter Einhaltung der Punkte 1, 3 & 4 dem Training beiwohnen

– für Jugendliche muss vor der Trainingsaufnahme die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen

3. Anwesenheit

– die Anwesenheit wird über die LUCA App registriert

– jeder muss sich beim Betreten der Halle scannen UND beim Verlassen wieder abmelden

– die App ist für jeden Nutzer gratis für sein Smartphone zu erhalten

– wird die Nutzung der App abgelehnt, ist die Registrierung wie folgt:

– Vor- und Familienname

– Telefonnummer

– PLZ & Ort

– Straße & Hausnummer

– Unterschrift

4. Mund-Nasen Bedeckung

– in den Räumen der Trainingshalle ist eine FFP2 zu tragen

– bei Training ist keine Maske notwendig, kann aber freiwillig getragen werden

– für jedes Men ist ein face-shield obligatorisch

5. Lüftung

– In der Halle, den Gängen, Umkleiden, Duschen und WC- Anlagen werden vor Trainingsbeginn die Fenster geöffnet. Diese werden unter der Verantwortung des Trainers geschlossen, wenn alle Sportler/-innen die Halle verlassen haben.

6. Umkleiden/Duschen

– In den Umkleiden dürfen sich maximal 4 Personen aufhalten. Die Verweilzeit ist so kurz wie möglich zu halten.

– In den Duschen dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten. Die Verweilzeit ist so kurz wie möglich zu halten.

7. Abstandsregeln

– im Gebäude sind 1,5 m Abstand einzuhalten

– beim SEIZA sind 1,5 m Abstand einzuhalten

– die Aufwärmübungen und Suburi sind so durchzuführen, dass 1,5 m Abstand eingehalten werden können

– Tsubazeriai ist nicht erlaubt

– Tai-atari sollte vermieden werden

8. Training

– Kiai ist möglichst zu vermeiden

– kommt es ungewollt zum Tsubazeriai, müssen sich beide Kendoka schnellstens trennen

– bei der Nihon-Kendo-Kata trennt man sich bei den Formen 9 & 10 zügig

– bei der Kihon-Geiko-Ho trennt man sich bei der 4. Form zügig

– die gesamte Trainingszeit ist so anzulegen, dass davon maximal 60 Minuten mit Bogu erfolgen

9. Hygiene

– der Verein stellt Desinfektionsmittel bereit

– die persönliche Ausrüstung ist hygienisch und sauber zu halten

– ein „Teilen“ des Equipments ist nicht erlaubt

– die Vereinsschränke dürfen für Bogu und Kleidung nicht genutzt werden, auch Leihrüstungen müssen mit nach Hause genommen werden

– bei Nutzung von vereinseigenen Bokuto u/o Shinai sind diese zu desinfizieren

Mitgliederversammlung 2021

Liebe Mitglieder,

bei der MV am 31. August 2021 wurde ein neues Präsidium gewählt:

Präsident: Ralph Lehmann

Vizepräsidentin: Juliane Wolff

Schatzmeister: Volker Geisler

Schriftführer: Hartmut Walter

Kassenprüfer: Walther Hylla und Klaus Seeler

Wir bedanken uns bei Walther für seine hervorragende Tätigkeit als Präsident.

Mitgliederversammlung

Bitte denkt an unsere Mitgliederversammlung am 31.8.2021 um 19:00 Uhr im Restaurant Michelangelo.

Wichtig: Alle Teilnehmer brauchen einen Impfnachweis oder einen aktuellen negativen Testnachweis. Wer jetzt noch nicht beim Training war, muss die Impfung bitte durch App oder Impfbucheintrag nachweisen.