Die Nutzung eines Faceshields ist in der EDKG obligatorisch!
1) Der Mindestabstand von 1,5 m ist beim Umkleiden, Aufwärmen und Seiza einzuhalten.
2) Regeln der Händehygiene sind einzuhalten.
3) Wo der Mindestabstand (1) nicht eingehalten werden kann, ist eine FFP2-Maske zu tragen.
4) Während der Trainingszeiten sind die Fenster der Halle, Gänge und Umkleiden offen zu halten.
5) Leihequipment der EDKG ist vor und nach Gebrauch zu desinfizieren.
6) Bei Krankheitssymptomen unbedingt dem Training fern bleiben.
Basis: LSB Empfehlungen zum Infektionsschutz vom 1. April 2022